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10. Mai 2019 um 07:35 Uhr #5003
Hallo,
wie schon an anderer Stelle geschrieben, bekomme ich meinen neuen 6225 nicht zugelassen. Der wurde im August 2017 gekauft und dann gab es wohl Änderungen bei der Abgasnorm und Sicherheit (Die EU-Verordnung 167/2013) So recht verstanden habe ich diese noch nicht, aber anscheinend hat das die komplette Branche durcheinandergebracht, weil viele Traktoren eine Tageszulassung bekommen haben.
Leider hat mir der Verkäufer (das RWZ Zweibrücken) das nicht gesagt obwohl klar war, dass ich den Traktor eventuell erst später zulassen werde.
Nun gibt es laut Importeur nur noch den Weg über eine Einzelprüfung.
Wie ist das mit den 6225, die nach dem 31.12.2017 verkauft wurden? Haben die eine andere Schlüsselnummer? Wurde an denen etwas verändert?
Gruß
PO
10. Mai 2019 um 13:51 Uhr #5004Eigentlich sollte es da doch eine Übergangsfrist geben? Ich hatte beim Kauf ein Schreiben / eine Art Zertifikat mit erhalten mit dem Hinweis, dass die Zulassung bis Tag X erfolgen muss. Habe die Unterlagen nicht parat liegen, aber irgendwie war mir so.
11. Mai 2019 um 10:07 Uhr #5009Das Problem – ich habe eben diese Information nicht bekommen. (So wie eben auch nicht den Hinweis wegen der Probleme mit dem DPF beim 6225).
Somit hat es mich “kalt” erwischt. Jetzt muss ich mich mit dem RWZ Zweibrücken einigen und ich hoffe, es wird eine vernünftige Lösung für alle Probleme geben.
Ärgerlich ist das auf jeden Fall – als “Hobbylandwirt” ist so ein Traktor schon eine Investition…11. Mai 2019 um 16:42 Uhr #5010Dies wurde beobachtet.
Fahre mal härter, damit das Licht ausgeht 🙂
Es war kein Schaden für mich.1. Juni 2019 um 12:47 Uhr #5087Hallo zusammen,
bezüglich der Zulassung ab 01.01.2018 ist es so, das die Firma Weber als Importeur alle Händler im Herbst 2017 darüber informiert hat, das alle Branson-Fahrzeuge die nach der “alten” EG-Norm abgenommen wurden ab 01.01.2018 keine Zulassung mehr erhalten können, wenn sie bis dahin nicht zumindest einmalig angemeldet waren. In dem Moment wo eine Zulassung im Brief eingetragen ist / war z.B. zulassen und gleich wieder abmelden (Tageszulassung) greift der Bestandsschutz und die Zulassungsstelle kann eine erneute Zulassung nicht verwehren.
Der Importeur hatte damals folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: Alle Kunden die einen Branson gekauft haben darüber zu informieren, das hier eine Änderung ansteht und das bis spätestens Ende November 2017 !
Alle Maschinen die nach dem 01.01.2018 zugelassen wurden, haben zum Teil weniger Anhängelast, aber auf jeden Fall eine geringere Endgeschwindigkeit, da alle Maschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h gedrosselt wurden. Die genannte Übergangsfrist galt nur für kurze Zeit und eine geringe Anzahl an Maschinen und war durch eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes für eine begrenzte Stückzahl Traktoren möglich. Es handelte sich dabei hauptsächlich um die Lagermaschinen vom Importeur.
Wer also jetzt einen Schlepper hat, der nach “alter Norm” abgenommen und bisher nicht zugelassen war hat, kann diesen Traktor nur über ein Einzelgutachten / Einzelabnahme wieder zulassungsfähig bekommen.
Gruß Mesatec
4. Juni 2019 um 17:14 Uhr #5107Tja, blöd nur, wenn der Händler diese Information nicht hatte bzw. nicht an den Kunden weitergegeben hatte.
Einzelgutachten / Einzelabnahme wird wohl deswegen nicht funktionieren (das ist eine Annahme von mir) weil die Voraussetzungen für die Abgasnorm nicht gegeben sind?
Das ist genau das gleiche Problem wie mit dem DPF, der sich nicht freibrennt. Auch hier sagt der Importeur, dass es ein Schreiben dazu gab.
Das bekam ich dann über ein Jahr später ausgehändigt, als ich die Probleme hatte.
Tatsächlich kann aber niemand beim Importeur klar sagen, wie genau der Traktor “belastet” werden muss, damit er sich freibrennen kann.
Klar ist doch, das wohl kaum jemand mit dem Spielzeugtraktor seinen Acker pflügen wird. Das ist klar ein Konstruktionsfehler, der auch nicht vom Importeur sondern vom Hersteller zu verantworten ist.
Aber seit Wochen schon kommt von “Weber” keine Aussage dazu, wie das Problem gelöst werden kann. Im RWZ spielt man “Händler Ping-Pong”, weil die dem Importeur die Verantwortung geben und dieser dem Händler.
Der Kunde ? Ist doch sch …. egal dabei.
Sorry – der Traktor ist eigentlich genau richtig. Der Preis passt, die Leistung passt, er ist sehr wendig und auch für viele Dinge auf einem kleinen “Privathof” zu nutzen.
Aber genau diese Anwendungen schliesst man jetzt nachträglich aus.
Soll man doch das Teil einem richtigen Bauern andrehen, der auch einen Acker hat…
12. Juli 2019 um 07:54 Uhr #5275Hallo mesatec,
ich sehe, du bist selbst Händler. Wie ist es aus deiner Sicht mit der Zulassung, wenn man das (beigefügte) Schreiben vorlegt? So, wie ich das verstehe, bezogen sich die Änderungen nicht auf die Abgasnormen und dann sollte auch das Schreiben von branson kaum etwas bewirken? Ich hatte zumindest telefonisch bei der Zulassungsstelle eine entsprechende Info erhalten? Hast du da Erfahrungen?
Gruß PO
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You must be logged in to view attached files.12. Juli 2019 um 22:12 Uhr #5277Poweber ich würde mit den Zulassungsunterlagen und der Bestätigung zur Zulassungsstelle gehen und den Traktor zulassen. Falls die Zulassungsstelle die Zulassung ablehnt würde ich eine schriftliche Bestätigung vom Amtsleiter über die Ablehnung und die Gründe der Ablehnung anfordern. Auf die telefonische Auskunft der Zulassungsstelle würde ich mich in diesem Fall nicht verlassen.
12. Juli 2019 um 22:39 Uhr #5278Hallo PO,
ich habe im Mai 2019 meinen neuen F 36 zugelassen. U.a. habe ich als Zulassungspapiere ein solches Schreiben mit der Datenbestätigung zum Traktor erhalten.
Wenn die Papiere zu Deinem Traktor gehören (Fahrzeug Ident-Nr, etc), sollte doch eine Zulassung möglich sein.
Die Zulassung beim mir war diesbezüglich problemlos. Lediglich die Schlüsselnummer des Herstellers war nicht im System hinterlegt. Die Zulassungsstelle hat daraufhin beim KBA angerufen und die Daten manuell ins System eingetragen.
Viel Glück!
Gruß Rüdiger
13. Juli 2019 um 11:52 Uhr #5282Das ist lustig – mir hat man direkt gesagt, das KBA habe die Schlüsselnummer zurückgezogen. Es muss noch etwas geklärt werden mit dem Händler und dann werde ich es vielleicht noch einmal versuchen.
13. Juli 2019 um 12:35 Uhr #5283Bei meinem F 36 handelte es sich allerdings um einen im März 2019 gekauften Traktor.
5. August 2019 um 21:19 Uhr #5374Hallo PO,
hast Du zwischenzeitlich den Schlepper zugelassen bekommen?
Gruß Rüdiger
6. August 2019 um 14:46 Uhr #5376Hallo Rüdiger,
aktuell habe ich einen Streit mit dem RWZ.
“Laut TÜV ist eine Zulassung möglich. Allerdings muss eine Einzelabnahme gemacht werden. Mit dieser, zusammen mit dem Schreiben von Bransons, ist eine Zulassung möglich”
Ich bezweifle das, weil das Schreiben ein “hausgemachtes Dokument” des Importeurs ist. Es bezieht sich auf die Abgasstufe, während die Änderungen 2017/2018 ganz andere Gründe hatten:
“Äußerlich wird der Landwirt oder Lohnunternehmer bei Traktoren kaum Änderungen feststellen, denn viele der Anforderungen gab es bisher auch schon. Geändert haben sich lediglich Details, z. B. dürfen sich die Motorhaube und einige andere Abdeckungen nur noch mit einem Werkzeug öffnen lassen. Die Verbesserung der Sicht zur Seite hat neue Spiegel zur Folge. Fahrer- und Beifahrersitze müssen jetzt mit Sitzgurten ausgestattet sein. Die Vorschriften über Bremsen wurden modernisiert und an die Vorschriften für Lkw angenähert, d. h. u. a. dass die erforderliche Verzögerung angehoben wurde und die Bremsen von Zugfahrzeug und Anhänger auf einander abgestimmt sind. Dies hat bei vielen Fahrzeugen eine lastabhängige Bremskraftregelung zur Folge. Auch die Erkennbarkeit der Fahrzeuge wurde verbessert. So müssen z. B. alle Geräte über 2,55 m Breite mit Warntafeln oder -folien ausgerüstet sein. So sind neben den bisherigen Anforderungen neue Sachverhalte hinzugekommen, die zum Teil erhebliche konstruktive Auswirkungen haben, zusätzlichen Überprüfungsbedarf bei der Typgenehmigung auslösen und einen beachtlichen Dokumentations- und Verwaltungsaufwand bedeuten.”
Aber wenn man den Traktor in einer Einzelabnahme zugelassen bekommt, soll mir das Recht sein.
Gruß POW (das ist nicht so missverständlich wie “Po” 😉
6. August 2019 um 21:45 Uhr #5379Hallo POW,
ich hatte von einer Bekannten, die auf der Zulassungsstelle arbeitet, erfahren, dass “irgendeine Übergangsfrist” hinsichtlich neuer Abgasvorschriften bis zum 31.08.2019 verlängert wurde.
Vermutlich hat das aber mit Deiner Problematik nichts zu tun.
Gruß Rüdiger
8. August 2019 um 12:13 Uhr #5388Hallo Rüdiger,
danke für den Hinweis – das ist genau das Problem, weil irgendwie nicht so recht klar ist, wo das Problem liegt und weshalb die Traktoren seit dem 01.01.2018 nicht mehr zugelassen werden können.
Aktuell sagt mein Händler, dass es nur den Weg über eine Einzelabnahme in Verbindung mit dem Schreiben von “Weber” gibt.
Ob das klappt, werde ich hoffentlich bald wissen…
Gruß
POW
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