@ella02
privilegierte Vorhaben sind im § 35 Abs. 1 BauBG aufgezählt.
Die entsprechenden Einrichtungen gehören nach dem Willen des Gesetzgebers aufgrund ihrer Zweckbestimmung oder wegen ihrer Auswirkungen auf die Umgebung grundsätzlich in den Außenbereich. Hierzu zählen Vorhaben, die
1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen,
2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen,
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Das heißt, du brauchst eine Bestätigung des AELF (Amt für Ernährung -Landwirtschaft-Forsten) dass du “Privilegiert” bist, damit das Bauamt überhaupt etwas genehmigen kann.
Gruß
Sepp