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    Beiträge
  • #1300
    matthiasg
    Teilnehmer
      Schreiberling

      Ich möchte bei meinem 5025 eine Rundumleuchte nachrüsten.

      Hinter dem linken Arbeitsscheinwerfer vorn gibt es einen Steckeranschluss für eine Rundumleuchte.

      Kann mir jemand sagen wo das andere Ende in der Kabine wieder rauskommt um einen Schalter anzuschließen?

      Danke vorab.

      #1399
      albertweidinger
      Teilnehmer
        Meister

        Das würde mich auch interessieren!

        Bist du schon fündig geworden?

        Welche Rundumleuchte hast du gekauft wo dieser Stecker passt?

         

        #1400
        matthiasg
        Teilnehmer
          Schreiberling

          Hallo- nein leider keine Antwort bis jetzt. Bin da auch selbst noch nicht weiter gekommen.

          Gruß & und gesundes neues Jahr!

          #2720
          Sepp
          Teilnehmer
            Zweiter Forummeister

            Hallo, suche auch die Leitungsführung für das Rundumlicht. Hat da schon jemand etwas heraus gefunden?

            Gruß Sepp

            #2722
            Mechanist
            Teilnehmer
              Senior Meister

              Mojn Mojn,

               

              auf diesem besagten Stecker der oben hinter dem linken Arbeitsscheinwerfer raus kommt, liegt auf einer Leitung Masse an und auf der Anderen Kl. 15 (Strom) sobalt das Licht der Abblendlampen eingeschaltet wird. Das Kabel ab zu zwacken und zu verfolgen ist sinnlos. Habe dass auch mal probiert.

              In Korea sind diese Maschinen mit Blitzleuchten ausgestattet die immer blitzen sobalt der Fahrer das Licht einschaltet. Dafür ist kein seperater Schalter vorgesehen.

              Einen gegenstecker für den vorhandenen gibt es meines wissens in Deutschland nicht. Es ist hier wohl kein Norm Stecker.

               

              gruß

              #2723
              jade4725
              Teilnehmer
                Senior Meister

                Habt ihr euch schon einmal gefragt ” brauche ich überhaupt eine Rundumleuchte? ”

                Lest euch das mal durch und vielleicht überdenkt ihr danach den Wunsch nach einer Rundumleuchte.

                1. Wann darf die gelbe Rundumleuchte eingeschaltet werden?

                In § 52 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird eindeutig beschrieben, dass nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein dürfen.

                Das bedeutet, so lange die gesetzlichen Vorgaben bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen eingehalten werden, darf keine Rundumleuchte eingesetzt werden. Streng genommen, darf zum Beispiel an einem Schlepper der einen Grubber bis zu einer Breite von drei Metern mit sich führt, noch nicht einmal eine Rundumleuchte angebaut sein. Vor diesem Hintergrund ist eine abnehmbare Rundumleuchte sinnvoll.

                2. Benötigt man eine Genehmigung für die Benutzung der Rundumleuchte?

                Ja. Werden die gesetzlichen Maße bei Länge und Breite überschritten, wird eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen benötigt. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann eine Erlaubnis erteilen und als Auflage wird dann meistens der Einsatz der gelben Rundumleuchte vorgeschrieben. Erst dann darf die Rundumleuchte eingesetzt werden.

                Beispielweise werden bei einem Mähdrescher der breiter als drei Meter ist, nach vorne und hinten entsprechende gelbe Rundumkennleuchten bestimmt.

                3. Darf man jede beliebige gelbe Rundumkennleuchte verwenden?

                Nein. Die Rundumleuchte muss nach § 22a Absatz 1 der StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Darunter fallen auch alle Leuchten, die der europäischen Richtlinie ECE-R65 entsprechen. Das Prüfzeichen E1 auf dem Typenschild zeigt, dass die Kennleuchte für Deutschland die Richtlinie erfüllt und im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden darf.

                4. Was ist zu beachten, wenn die Rundumleuchte dauerhaft am Schlepper angebaut wird?

                Soll die Rundumleuchte fest am Schlepper angebaut sein und somit zum Beispiel auch bei Fahrten ohne Überbreite am Schlepper verbleiben, so ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

                Da sich durch die feste Rundumleuchte in der Regel die Höhe des Fahrzeugs ändert, besteht nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung (FZV) weiterhin eine Mitteilungspflicht über die erhöhten Fahrzeugabmessungen. Die zuständige Behörde wird die neue Fahrzeughöhe dann in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen.

                5. Darf man die Rundumleuchte sonst noch nutzen?
                Neben den beschriebenen Vorgaben ist das gelbe Blinklicht nach § 38 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weiterhin nur zulässig, um auf Arbeits- oder Unfallstellen oder vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen zu warnen. Es sollte somit genau überlegt werden, ob die Rundumleuchte einzuschalten ist und dabei ist auch “Fingerspitzengefühl” gefragt.

                Zur Absicherung einer Gefahrenstelle ist der Einsatz sicherlich sinnvoll oder bei einem Abbiegevorgang in einen Feldweg mit angebauten Arbeitsgeräten kann dies auch zur Verkehrssicherheit beitragen. Jedoch wird vielfach ein Missbrauch beim Einsatz der Rundumleuchte festgestellt. Der Schlepper sollte nicht als “fahrende Diskokugel” missbraucht werden.

                6. Was passiert, wenn die Rundumleuchte ohne Genehmigung eingeschaltet ist?
                Werden die beschriebenen Vorgaben nicht eingehalten und gibt es beispielsweise keine Genehmigung für den Einsatz der Rundumleuchte, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die Polizei kann ein Bußgeld erheben.

                #2725
                samern
                Teilnehmer
                  Meister

                  Ist ja mal interessant, unsere deutschen Gesetze und Auflagen, wo bei man sagen muss ob da nicht viel unnötiges bei ist. Ich habe z.B an meinem F36 rechts und links an den Frontlader Spiegel montiert, weil der linke Spiegel ab Werk ein Witz ist und man nur den Kotflügel sieht. Nun sind sie an beiden Seiten und höher angebracht, habe alles im Blick und ob das darf oder nicht ist mir egal, klar kommen ist die Devise. Zum TÜV kommt der Korea Spiegel halt für ne Stunde wieder dran.

                  #2727
                  jade4725
                  Teilnehmer
                    Senior Meister

                    Der Hintergedanke bei diesen Vorschriften ist, das die Aufmerksamkeit nicht dadurch verlorengeht, weil an jeder Ecke ein Fahrzeug mit Rundumlicht unterwegs ist.

                    Mit den Spiegeln bin ich bei meinem 4720 auch unzufrieden.

                    Die sicht ist doch sehr eingeschränkt, was aber auch an den 45 cm breiten Hinterreifen liegt.

                    Wenn ich Nachts unterwegs bin, blenden die Umrissleuchten auf den Kotflügeln, sodas ich die Spiegel wegdrehen muss.

                    Gruß Stephan

                    #6085
                    josefs
                    Teilnehmer
                      Junior Meister

                      <p style=”text-align: left;”>Hallo, habe mir ein Halter gebaut für das Nummernschild mit Rundumlicht.</p>
                      Montiert habe ich es am linken Spiegelhalterung mit einem Schalter. Gruß Josef

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                      #8049
                      Anonym
                      Inaktiv
                        Neuling

                        Hast du super gemacht, wie Orginal.

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