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habaucheinen aktualisiert.
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16. April 2024 um 19:07 Uhr #18871
Hallo,
der Tüv hatte bemängelt, dass mein Branson kein 33Kmh Schild hat. Kostet 40 Euro Strafe. Nun fand ich keine fertigen Aufkleber mit 33Kmh. Anfertigen lassen ist wohl echt teuer. Also Kaufte ich 2-Stück 30Kmh Aufkleber und vereinte diese.
Ist unten in original Größe zum Ausdrucken und laminieren.
Achim
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You must be logged in to view attached files.16. April 2024 um 20:38 Uhr #18880Dachte die 5025 laufen nur 29 kmh ? Ich sollte in der Tat auch ein 30kmh Schild drauf machen ..
16. April 2024 um 20:41 Uhr #18881Wozu dient das Schild denn überhaupt?! Also welche Vorschrift greift hier?
16. April 2024 um 22:23 Uhr #18882Das muss dann aber eine ganz neue Regelung sein. Ich hatte schon 2 TÜV Termine. Ich habe gar kein Schild dran. Da wurde bislang gar nicht drauf eingegangen.
Es gilt §58 STVZO
Dort steht aber klar drin das landwirtschaftliche erst ab einer bbH größer 32 KM/H ein Schild brauchen. Und die erreicht der Branson nicht. Im Feld T vom KFZ-Schein steht, zumindest bei mir, 29
§ 58 StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bundesrecht
III. – Bau- und Betriebsvorschriften → 2. – Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Titel: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StVZO
Gliederungs-Nr.: 9232-16
Normtyp: Rechtsverordnung
§ 58 StVZO – Geschwindigkeitsschilder
(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.
(2) 1Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. 2Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.
(2a) 1Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. 2Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein1.
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2.
Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
3.
Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.(4) 1Absatz 3 gilt nicht für
1.
die in § 36 Absatz 10 Satz 6 zweiter Halbsatz bezeichneten Gleiskettenfahrzeuge,
2.
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
3.
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.Also liegt der/dein TÜV falsch
Gruß Ralf
17. April 2024 um 08:30 Uhr #18884Guten Morgen zusammen,
war mit meinem 2900 erst vor 3 Wochen beim TÜV. Die haben überhaupt nichts davon erwähnt.
Gruß und schönen Tag noch, Georg
17. April 2024 um 20:26 Uhr #18885Moin,
danke für die Rückinfo!
Mein Branson 5020R 20R-DMDR 33 von 2014
läuft:
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You must be logged in to view attached files.17. April 2024 um 21:15 Uhr #18888Hallo Achim,
tja dann hat der TÜV wohl doch Recht in deinem Fall.
Da wurden die Branson wohl runtergeregelt später.
Gruß Ralf
18. April 2024 um 11:05 Uhr #18894Hallo zusammen,
Habe beim nochmaligen lesen der “§ 58 StVZO – Geschwindigkeitsschilder” gemerkt das ich den
“(4) 1Absatz 3 gilt nicht für” überlesen habe. Somit ist für meinen 2900 ein Geschwindigkeitsschild nicht erforderlich, da er ja nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h angegeben ist.
Tut mir leid falls ich hier für Verwirrung gesorgt haben sollte.
viele Grüße, Georg
18. April 2024 um 19:33 Uhr #18896Die Bürokratie ist einfach Wahnsinn.
Jeder der einen Trecker vor sich hat, weiß doch dass das Ding langsam fährt.
Wenn man sich diesen Schwachsinn reinzieht, bis 32 Kmh.
Klar, wenn man vor sich ein halbes Haus auf Ackerrädern sieht, weiß man, dass der schon schneller ist. Aber es bleibt ein breites landwirtschaftliches Fahrzeug bei dem man aufpasst und sein Verhalten anpasst.
Aber die Bestimmungen sind überall übertrieben. Wir bauen gerade eine weitere PV Anlage selbst auf mehrere Dächer. Das ist auch nicht ohne.
Dafür leben wir noch in Frieden und Wohlstand.(Noch).
Achim
20. April 2024 um 11:39 Uhr #18901Ich habe an meinen 5025C (max. 29km/h) ein 30-Schild hinten drangepappt. Dann könen die Autofahrer hinter mir erkennen, dass ich sie nicht ärgern will, sondern nicht schneller kann. 🙂
Gruß
Klaus20. April 2024 um 11:41 Uhr #18902@Achim:
Ich würde die HU bei dem Anbieter machen lassen, der am wenigsten Probleme bereitet. 😉
Gruß
Klaus20. April 2024 um 20:12 Uhr #18906Ja Klaus da hast du Recht.
Beim Treckertüv (Tüv Nord) im Dorf wurden der Trecker vorne hoch genommen und Spiel in den Radlagern, den Spurstangen und das fehlende 30 iger Schild bemängelt. Kein Bremstest, weder Hupe, Dreieck, Verbandkasten, Warnweste, AH Kupplung geprüft.
Da die Ersatzteile letztlich genau 4 Wochen brauchten um zu mir zu kommen und ich die ja auch noch einbauen mußte, war eine Nachprüfung nicht mehr möglich.
Der nächste Stützpunkt ist GTÜ. Da war ich dann also. Licht geprüft, kurz Anfahren und Bremsen, an den Rädern gewackelt und Stempel drauf. Weder Hupe, Dreieck, Verbandkasten, Warnweste, AH Kupplung geprüft.
Zwei Jahre vorher beim Treckertüv im Dorf wurde zwar an der Lenkung gewackelt aber nur die Radbolzen bemängelt. Die sind auch öde befestigt. Normale Löcher durch die die Bolzen mit Spiel eingedreht werden. Zum fixieren nur Federringe die sich bei 210Nm verabschieden. Jetzt habe ich Vielzahnscheiben benutzt. Vorher war bei jedem Anfahren mit Last ein Knacken zu hören, da das Rad wohl sein Spiel ausnutzte. Wie kann man das so bauen. Früher waren die Löcher in der Felge konvex und die Sprengringe konkav. das keilte dann richtig fest ein.
Aber der Tüv-Nord ist wohl der schärfste.
Andererseits will man ja auch nicht im Graben landen.
Achim
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